Berufsunfähigkeitsversicherung mit Tierhaarallergie
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Tierhaarallergie
In Deutschland ist die Tierhaarallergie die dritthäufigste Allergieart. Ausgelöst werden die Symptome allerdings nicht durch die Haare selbst, sondern durch Speichel, Schweiß, Talg oder Urin bestimmter Tiere, welche durch deren Haare oder Federn verbreitet werden.
Abhilfe schaffen hierbei Medikamente speziell gegen die Symptome oder eine Immuntherapie. Allgemein gilt jedoch das Meiden der Auslöser als empfehlenswert.
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die beste Möglichkeit, den Ausfall Ihres Einkommens wegen Unfall oder Krankheit abzusichern. Gerne klären wir für Sie, ob und zu welchen Konditionen ein Angebot möglich ist. Eine unverbindliche Ersteinschätzung folgt in der Tabelle.
Jetzt Arbeitskraft absichern!Einschätzung bei Vorerkrankung Tierhaarallergie
Einschätzung bei Vorerkrankung Tierhaarallergie
Allergie Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
Allergie Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
- Auf welche Stoffe reagieren Sie allergisch?
- Wie äußert sich die Allergie? Welche Beschwerden/Symptome treten auf?
- Fand eine Desensibilisierungsbehandlung statt? Wenn ja, wann?
- Wann sind die Beschwerden erstmals aufgetreten?
- Treten die Beschwerden/Symptome das ganze Jahr oder nur zeitweise/saisonal auf?
- Nehmen oder nahmen Sie deswegen Medikamente, Salben, Sprays...?
- Haben Sie aufgrund Ihrer Allergie(n) einen Berufswechsel vorgenommen
oder beabsichtigen Sie dieses? - Können Sie Ihren Beruf uneingeschränkt ausüben?
- Sind Sie aufgrund Ihrer Beschwerden/Erkrankung
arbeitsunfähig gewesen? - Wurde eine Lungenfunktionsprüfung bei Ihnen durchgeführt?
Wünschen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, haben aber eine Tierhaarallergie als Vorerkrankung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wolfgang Palesch, Experte für Arbeitskraftsicherung mit Vorekrankung
Die vorliegende Einschätzung ist rechtlich unverbindlich, und basiert auf eigene Erfahrungen von Risikovoranfragen, unverbindlichen Aussagen von Versicherern und auf eigene Recherchen. Sie ersetzt nicht die individuelle Beratung und Prüfung. Die Risikobeurteilung im Einzelfall obliegt der individuellen Risikoprüfung der Versicherungen.
Jetzt Arbeitskraft absichern!