Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ekzem
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ekzem
Das Ekzem gehört zu den Hauterkrankungen und löst eine Entzündungsreaktion der Haut aus. Behandelt werden diese meist äußerlich in Form von Salben und bzw. oder Umschlägen. Auslöser können zum Beispiel kalte Winterluft oder Nickel sein.
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die beste Möglichkeit, den Ausfall Ihres Einkommens wegen Unfall oder Krankheit abzusichern. Gerne klären wir für Sie, ob und zu welchen Konditionen ein Angebot möglich ist. Eine unverbindliche Ersteinschätzung folgt in der Tabelle.
Jetzt Arbeitskraft absichern!Einschätzung bei Vorerkrankung Ekzem
Einschätzung bei Vorerkrankung Ekzem
Symptome
Symptome
Je nach Art des Ekzems und nach Stadium sind verschiedene Symptome festzustellen:
- hellen Hautrötung
- stecknadelkopfgroße Bläschen
- Krusten und Schuppen
- entzündliche Knötchen
- Schwellung
Hauterkrankungen Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
Hauterkrankungen Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
- Wie lautet die ärztliche medizinische Bezeichnung Ihrer Erkrankung?
- Welche Beschwerden und Symptome bestehen oder bestanden in Bezug auf die Erkrankung?
- Wo (an welchen Körperteilen, z.B. Gesicht, Hände) treten die Beschwerden auf?
- Wann bzw. über welchen Zeitraum sind die Beschwerden und Symptome aufgetreten?
- Sind Sie jetzt völlig beschwerdefrei? Wenn ja, seit wann?
- Sind Sie aufgrund Ihrer Beschwerden oder Erkrankung arbeitsunfähig gewesen?
- Wurde die betroffene Stelle bzw. das Ekzem äußerlich behandelt?
- Nehmen oder nahmen Sie Medikamente oder Salben?
- Haben Sie aufgrund Ihrer Erkrankung einen Berufswechsel vorgenommen oder beabsichtigen Sie dieses?
- Können Sie Ihren Beruf uneingeschränkt ausüben? Wenn nein, welche Einschränkungen bestehen?
Wünschen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, haben aber ein Ekzem als Vorerkrankung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wolfgang Palesch, Experte für Arbeitskraftsicherung mit Vorekrankung
Die vorliegende Einschätzung ist rechtlich unverbindlich, und basiert auf eigene Erfahrungen von Risikovoranfragen, unverbindlichen Aussagen von Versicherern und auf eigene Recherchen. Sie ersetzt nicht die individuelle Beratung und Prüfung. Die Risikobeurteilung im Einzelfall obliegt der individuellen Risikoprüfung der Versicherungen.
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