Berufsunfähigkeitsversicherung mit Oberschenkelfraktur
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Oberschenkelfraktur
Eine Oberschenkelfraktur ist ein Bruch des Oberschenkelknochens. Hervorgerufen wird dieser für gewöhnlich durch einen Unfall, wie beispielsweise einen Sturz. Besonders bei älteren Menschen kommt diese Verletzung häufiger vor.
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die beste Möglichkeit, den Ausfall Ihres Einkommens wegen Unfall oder Krankheit abzusichern. Gerne klären wir für Sie, ob und zu welchen Konditionen ein Angebot möglich ist. Eine unverbindliche Ersteinschätzung folgt in der Tabelle.
Jetzt Arbeitskraft absichern!Einschätzung bei Vorerkrankung Oberschenkelfraktur
Einschätzung bei Vorerkrankung Oberschenkelfraktur
Behandlung und Nachbehandlung einer Oberschenkelfraktur
Behandlung und Nachbehandlung einer Oberschenkelfraktur
- Osteosynthese (chirurgische Behandlung)
- Krankengymnastik
- Analgetika
- Rehabilitations-Therapie
Verletzungen Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
Verletzungen Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
- Wann haben Sie die Verletzung/den Unfall erlitten?
- Bestand Bewusstlosigkeit? Wie lange?
- Wie lange dauerten die akuten Beschwerden an?
- Sind Sie jetzt völlig beschwerdefrei? Seit wann?
- Bestehen noch körperliche Folgen oder Beschwerden seitens der Verletzung/des Unfalls?
- Werden oder wurden Sie mit Medikamenten behandelt?
- Wurde eine Operation durchgeführt?
- . Ist eine weitere Operation (zum Beispiel Materialentfernung etc.) vorgesehen?
- .Benötigen Sie irgendwelche orthopädischen oder sonstigen Hilfsmittel: (z.B. Prothesen, Orthesen, orthopädische Schuhe, Gehstützen o.ä.)?
- Sind Sie aufgrund Ihrer Beschwerden/Erkrankung arbeitsunfähig gewesen?
Wünschen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, haben aber eine Oberschenkelfraktur als Vorerkrankung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wolfgang Palesch, Experte für Arbeitskraftsicherung mit Vorekrankung
Die vorliegende Einschätzung ist rechtlich unverbindlich, und basiert auf eigene Erfahrungen von Risikovoranfragen, unverbindlichen Aussagen von Versicherern und auf eigene Recherchen. Sie ersetzt nicht die individuelle Beratung und Prüfung. Die Risikobeurteilung im Einzelfall obliegt der individuellen Risikoprüfung der Versicherungen.
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