Berufsunfähigkeitsversicherung mit Insektengift-Allergie
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Insektengift-Allergie
Eine Allergie gegen Insektengift ist zwar seltener als beispielweise eine Hausstauballergie, jedoch sind die Folgen umso gravierender. Wird ein Allergiker von einer Biene gestochen, kommt es zu einer heftigen allergischen Reaktion und kann sogar zu einem anaphylaktischen Schock führen. Deshalb sollte stets ein Notfallset mitgeführt werden und im Falle einer allergischen Reaktion ein Arzt aufgesucht werden.
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die beste Möglichkeit, den Ausfall Ihres Einkommens wegen Unfall oder Krankheit abzusichern. Gerne klären wir für Sie, ob und zu welchen Konditionen ein Angebot möglich ist. Eine unverbindliche Ersteinschätzung folgt in der Tabelle.
Jetzt Arbeitskraft absichern!Einschätzung bei Vorerkrankung Insektengift-Allergie
Einschätzung bei Vorerkrankung Insektengift-Allergie
Allergie Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
Allergie Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
- Auf welche Stoffe reagieren Sie allergisch?
- Wie äußert sich die Allergie? Welche Beschwerden/Symptome treten auf?
- Fand eine Desensibilisierungsbehandlung statt? Wenn ja, wann?
- Wann sind die Beschwerden erstmals aufgetreten?
- Treten die Beschwerden/Symptome das ganze Jahr oder nur zeitweise/saisonal auf?
- Nehmen oder nahmen Sie deswegen Medikamente, Salben, Sprays...?
- Haben Sie aufgrund Ihrer Allergie(n) einen Berufswechsel vorgenommen
oder beabsichtigen Sie dieses? - Können Sie Ihren Beruf uneingeschränkt ausüben?
- Sind Sie aufgrund Ihrer Beschwerden/Erkrankung
arbeitsunfähig gewesen? - Wurde eine Lungenfunktionsprüfung bei Ihnen durchgeführt?
Wünschen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, haben aber eine Insektengift-Allergie als Vorerkrankung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wolfgang Palesch, Experte für Arbeitskraftsicherung mit Vorekrankung
Die vorliegende Einschätzung ist rechtlich unverbindlich, und basiert auf eigene Erfahrungen von Risikovoranfragen, unverbindlichen Aussagen von Versicherern und auf eigene Recherchen. Sie ersetzt nicht die individuelle Beratung und Prüfung. Die Risikobeurteilung im Einzelfall obliegt der individuellen Risikoprüfung der Versicherungen.
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